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   BGH, 19.11.2020 - 2 StR 165/20   

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https://dejure.org/2020,48939
BGH, 19.11.2020 - 2 StR 165/20 (https://dejure.org/2020,48939)
BGH, Entscheidung vom 19.11.2020 - 2 StR 165/20 (https://dejure.org/2020,48939)
BGH, Entscheidung vom 19. November 2020 - 2 StR 165/20 (https://dejure.org/2020,48939)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 55 StGB; § 261 StPO
    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Darlegungsanforderungen hinsichtlich der Entstehungsgeschichte einer belastenden Aussage insbesondere bei Sexualdelikten; Begründung der Abweichung von einem Sachverständigengutachten); nachträgliche Bildung der ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 261 StPO, § 267 StPO
    Strafverurteilung wegen schweren sexuellen Missbrauch von Kindern u.a.: Freie Beweiswürdigung bei Aussage gegen Aussage; Urteilsfeststellungen bei Abweichen von Sachverständigengutachten

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 354 Abs. 2 Satz 1 Alt. 2 StPO, § 55 StGB, § 51 Abs. 2 StGB

  • Wolters Kluwer

    Revision wegen mangelhafter Beweisführung; Schwerer sexueller Missbrauchs von Kindern; Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Revision wegen mangelhafter Beweisführung; Schwerer sexueller Missbrauchs von Kindern; Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen

  • datenbank.nwb.de
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2022, 505
  • StV 2022, 219 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 11.01.2017 - 2 StR 323/16

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Abweichen von einem Sachverständigengutachten:

    Auszug aus BGH, 19.11.2020 - 2 StR 165/20
    b) Das Urteil des Landgerichts ist weiter insofern lückenhaft, als die Strafkammer nicht in einer für das Revisionsgericht nachvollziehbaren Weise dargelegt hat, warum es sich nicht dem Gutachten der Sachverständigen angeschlossen hat (vgl. Senat, Urteil vom 11. Januar 2017 - 2 StR 323/16, NStZ-RR 2017, 222 mwN).

    Folgt das Tatgericht dem Gutachten eines Sachverständigen nicht, muss es seine Gegenansicht insbesondere unter Auseinandersetzung mit dessen Ausführungen begründen, um dem Revisionsgericht eine Nachprüfung zu ermöglichen, ob es über das bessere Fachwissen als der Sachverständige verfügt (vgl. Senat, Urteil vom 11. Januar 2017 - 2 StR 323/16, NStZ-RR 2017, 222; BGH, Beschluss vom 2. Dezember 2014 - 4 StR 381/14, NStZ-RR 2015, 82, 83 jeweils mwN).

  • BGH, 23.08.2012 - 1 StR 389/12

    Beurteilung der Schuldfähigkeit und Rekonstruktionsverbot (Schizophrenie;

    Auszug aus BGH, 19.11.2020 - 2 StR 165/20
    Während bereits der letztgenannte Umstand Zweifel an deren Sachkunde nahelegen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 23. August 2012 - 1 StR 389/12, NStZ 2013, 98, 99), kommt ein von der Strafkammer nicht nur partiell, sondern im Ganzen nicht für brauchbar erachtetes Gutachten als Grundlage zur Erlangung eigener Sachkunde in der Regel nicht in Betracht (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Januar 2000 - 5 StR 638/99, NStZ 2000, 437; KK/StPO-Krehl, 8. Aufl., StPO, § 244 Rn. 57).
  • BGH, 06.12.2012 - 4 StR 360/12

    Beweiswürdigung (Gesamtbetrachtung; Umgang mit Sachverständigengutachten)

    Auszug aus BGH, 19.11.2020 - 2 StR 165/20
    Dem Senat ist es ohne Mitteilung der entsprechenden Angaben der Nebenklägerin nicht möglich nachzuvollziehen, ob die Überzeugungsbildung des Landgerichts auf Grund einer Würdigung aller wesentlichen Umstände im Aussageverhalten der Nebenklägerin erfolgt ist (vgl. BGH, Urteil vom 6. Dezember 2012 - 4 StR 360/12, NStZ 2013, 180, 181 mwN).
  • BGH, 21.02.2018 - 2 StR 431/17

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Anforderungen an die Darstellung in einem

    Auszug aus BGH, 19.11.2020 - 2 StR 165/20
    1. Die Beweiswürdigung des Landgerichts zu den Straftaten zum Nachteil der Nebenklägerin Ge. (Fälle III. 1 - 5 der Urteilsgründe) hält auch unter Berücksichtigung des auf Rechtsfehler beschränkten Beurteilungsumfangs durch das Revisionsgericht (st. Rspr.; vgl. Senat, Urteil vom 21. Februar 2018 - 2 StR 431/17, NStZ-RR 2018, 151, 152 mwN) sachlich-rechtlicher Überprüfung erneut nicht stand.
  • BGH, 27.04.2017 - 4 StR 434/16

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit:

    Auszug aus BGH, 19.11.2020 - 2 StR 165/20
    Das Maß der gebotenen Darlegung in den Urteilsgründen hängt von der jeweiligen Beweislage ab, die so beschaffen sein kann, dass sich die Erörterung bestimmter Beweisumstände aufdrängt (vgl. KK-StPO/Ott, 8. Aufl., StPO, § 261 Rn. 60; BGH, Urteil vom 27. April 2017 - 4 StR 434/16, BeckRS 2017, 111615 Rn. 8 mwN).
  • BGH, 14.09.2017 - 4 StR 45/17

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (erforderliche Gesamtwürdigung aller

    Auszug aus BGH, 19.11.2020 - 2 StR 165/20
    Eine hinreichende Auseinandersetzung mit dem Gutachten erfordert insbesondere, dass das Landgericht die Stellungnahme des Sachverständigen zu den Gesichtspunkten, auf die dieser seine abweichende Auffassung stützt, wiedergibt und sich damit näher befasst (vgl. BGH, Urteil vom 14. September 2017 - 4 StR 45/17, StV 2018, 199, 200).
  • BGH, 02.12.2014 - 4 StR 381/14

    Angeklagte Tat (Veränderung des Geschehensbilds im Laufe des Verfahrens);

    Auszug aus BGH, 19.11.2020 - 2 StR 165/20
    Folgt das Tatgericht dem Gutachten eines Sachverständigen nicht, muss es seine Gegenansicht insbesondere unter Auseinandersetzung mit dessen Ausführungen begründen, um dem Revisionsgericht eine Nachprüfung zu ermöglichen, ob es über das bessere Fachwissen als der Sachverständige verfügt (vgl. Senat, Urteil vom 11. Januar 2017 - 2 StR 323/16, NStZ-RR 2017, 222; BGH, Beschluss vom 2. Dezember 2014 - 4 StR 381/14, NStZ-RR 2015, 82, 83 jeweils mwN).
  • BGH, 10.01.2017 - 3 StR 497/16

    Rechtsfehlerhafte Gesamtstrafenbildung (Zäsurwirkung; fehlende Mitteilung des

    Auszug aus BGH, 19.11.2020 - 2 StR 165/20
    Für die Anwendbarkeit des § 55 StGB kommt es nach Aufhebung eines Urteils und Zurückverweisung der Sache an das Tatgericht auf den Vollstreckungsstand zum Zeitpunkt der ersten angefochtenen Entscheidung, hier den 16. Februar 2018, an (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 10. Januar 2017 - 3 StR 497/16, NStZ-RR 2017, 169 mwN).
  • BGH, 13.05.2020 - 2 StR 367/19

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche

    Auszug aus BGH, 19.11.2020 - 2 StR 165/20
    Bestreitet - wie hier - der Angeklagte die gegen ihn erhobenen Vorwürfe, kann es daher nicht genügen, im Rahmen der Beweiswürdigung allgemein darauf hinzuweisen, dass die Nebenklägerin als einzige unmittelbare Tatzeugin in ihrer Vernehmung in der Hauptverhandlung die bei der polizeilichen Aussage gemachten Angaben im Kern widerspruchsfrei wiederholt habe (vgl. Senat, Urteil vom 14. Oktober 2015 - 2 StR 236/15, NStZ-RR 2016, 148, 149); dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Entstehungsgeschichte einer Aussage gerade bei Sexualdelikten besondere Bedeutung zukommt (vgl. Senat, Beschluss vom 13. Mai 2020 - 2 StR 367/19, BeckRS 2020, 12561 Rn. 16 mwN).
  • BGH, 14.10.2015 - 2 StR 236/15

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen:

    Auszug aus BGH, 19.11.2020 - 2 StR 165/20
    Bestreitet - wie hier - der Angeklagte die gegen ihn erhobenen Vorwürfe, kann es daher nicht genügen, im Rahmen der Beweiswürdigung allgemein darauf hinzuweisen, dass die Nebenklägerin als einzige unmittelbare Tatzeugin in ihrer Vernehmung in der Hauptverhandlung die bei der polizeilichen Aussage gemachten Angaben im Kern widerspruchsfrei wiederholt habe (vgl. Senat, Urteil vom 14. Oktober 2015 - 2 StR 236/15, NStZ-RR 2016, 148, 149); dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Entstehungsgeschichte einer Aussage gerade bei Sexualdelikten besondere Bedeutung zukommt (vgl. Senat, Beschluss vom 13. Mai 2020 - 2 StR 367/19, BeckRS 2020, 12561 Rn. 16 mwN).
  • BGH, 22.01.2014 - 2 StR 314/13

    Beweiswürdigung des Tatrichters (revisionsrechtliche Überprüfung; Anforderungen

  • BGH, 10.01.2000 - 5 StR 638/99

    Eigene Sachkunde des Gerichts; Psychiatrischer Sachverständiger; Paranoide

  • BGH, 04.04.2023 - 3 StR 68/22

    Mitgliedschaftliche Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland;

    Dabei hängt das Maß der gebotenen Darlegung grundsätzlich von der jeweiligen Beweislage und insoweit den Umständen des Einzelfalles ab (s. etwa BGH, Beschluss vom 19. November 2020 - 2 StR 165/20, NStZ 2022, 505 Rn. 9 mwN; Urteil vom 3. Mai 2012 - 3 StR 46/12, BGHR StPO § 261 Identifizierung 23 Rn. 8 mwN).
  • BGH, 14.02.2023 - 2 StR 403/22

    Ablehnung des Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung

    Die Urteilsgründe müssen dabei erkennen lassen, dass das Tatgericht alle Umstände, die seine Entscheidung beeinflussen können, erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat (vgl. Senat, Beschluss vom 19. November 2020 - 2 StR 165/20, NStZ 2022, 505; BGH, Urteil vom 29. Juli 1998 - 1 StR 94/98, BGHSt 44, 153, 159; KK-StPO/Tiemann, 9. Aufl., § 261 Rn. 60).
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